Warenannahme
Folgendes nehmen wir an:
ღ Baby & Kinderkleidung Gr. 50 bis 128
ღ Kinderhausschuhe Gr. 16-29
ღ Spiel & Spaß (Puzzle, Spiele & Bücher)
Auf das legen wir Wert:
- Kleidung sollte in einem einwandfreien, sauberen, gepflegten Zustand sein - gewaschen*, geruchsfrei, evtl. gebügelt, fleckenfrei, ohne Löcher (keine Socken & Strumpfhosen)
- alle Knöpfe und Reißverschlüsse geschlossen
- Spiele & Puzzle auf Vollständigkeit geprüft
- Schuhe in sehr gutem Zustand (sauber, geruchsfrei, keine abgelaufenen Sohlen)
- keine Discounterware
* sollte die Kleidung schon länger im Speicher od. Keller etc. gelegen haben, bitte vorher kurz frisch waschen - DANKE
Große Gegenstände können wir aus Platzgründen nicht ausstellen, nehmen diese gerne aber online an.
Was nehmen wir wann an:
- Frühling/Sommer Ware: ab Februar
- Herbst/Winter Ware: ab September
Wie läuft es ab:
Wir nehmen deine Artikel in Kommission, stellen diese dann vier Monate zum Verkauf in unserem Kinder Second Hand Laden aus. Nach Ablauf der vereinbarten Frist, erhältst du 50% des erzielten Verkaufserlöses und den Rest der nicht verkauften Ware ausgehändigt.
Möchtest du deine Ware nicht zurück, kannst du sie gerne spenden.
Kommissionsbedingungen
1. Muki2hand übernimmt die Verkaufsvermittlung der Ware des Kunden für 4 Monate. Wir behalten die Ware während dieser Zeit und bieten sie Dritten zum Kauf an. Wir verpflichten uns, die Ware im eigenen Namen und für Rechnung des Kunden zu verkaufen.
2. Der Vertrag wird für 4 Monate abgeschlossen, solange er nicht ausdrücklich verlängert wird.
Individuelle Absprachen über Vertragsver-längerungen (wg. Ferienzeiten o.ä.) sind möglich.
3. Wir nehmen nur Ware in einem einwandfreien & gepflegten Zustand an. D. h.: Kleidung bitte frisch gewaschen, ohne Flecken und Löcher, die Nähte, Knöpfe und Reißverschlüsse sind funktionsfähig und einwandfrei. Spiele, Spielwaren und Bücher sind sauber, vollständig und gut erhalten.
4. Die Kommissionsware wird saisonal angepasst zum Verkauf im Geschäft angeboten.
5. Die Ware kann nur mit vorher vereinbartem Termin angenommen werden und muss vorab vom Kunden erfasst werden. Alternativ bietet Muki2hand an, die Ware im Auftrag für den Kunden gegen eine Aufwandspauschale (15 Euro für 50 Artikel) zu erfassen. Dieser Betrag ist bei Abgabe der Ware zu begleichen.
6. Muki2hand behält sich das Recht vor, die Annahme der Ware bzw. von bereits erfasster Ware zu verweigern, wenn diese nicht den Anforderungen entsprechen.
7. Nach Ablauf der Kommissionszeit erhält der Kunde vom Verkaufserlös seiner Ware 50 %. Dieser wird nach Ablauf des Kommissionsvertrages bei Abholung der Restware ausbezahlt. Für nicht ausgeführte Geschäfte besteht kein Anspruch auf Provision.
8. Verlangt der Kunde seine Ware vor Ende der Kommissionszeit ganz oder teilweise zurück, wird eine Aufwandspauschale von 10 Euro berechnet, die bei Abholung zu entrichten ist. Hierfür muss vorab ein Termin vereinbart werden.
9. Muki2hand behält sich das Recht vor, den vereinbarten Preis eines Artikels in Absprache mit dem Kunden entsprechend der Nachfrage anzupassen.
10. Nach Ablauf des Kommissionsvertrages und Information an den Verkäufer nimmt Muki2hand die Ware für 1 Monat in Verwahrung. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist (1 Monat nach Ende des Kommissionsvertrages + schriftliche Info an den Verkäufer) und Nichtabholung der Ware durch den Verkäufer geht die Ware in das Eigentum von Muki2hand über und wird nach eigenem Ermessen weiterverkauft oder sozialen Zwecken gespendet.
11. Ansprüche auf nicht abgeholte Verkaufserlöse erlöschen 5 Monate nach Vertragsende.
12. Bei Second-Hand Ware besteht keine Gewährleistung oder Garantie. Alle angebotenen Artikel sind vom Umtausch ausgeschlossen.
Haftungsausschluss: Wir haften nicht für abhanden gekommene, gestohlene, anders verlustig gegangene oder beschädigte Ware.
Datenschutz: Der Kommittent ist damit einverstanden, dass seine Daten im Rahmen der üblichen Geschäftstätigkeit erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Ein Widerruf ist jederzeit möglich. Im Falle des Widerrufs werden alle Daten gelöscht und der Kommittent ist für die Kontaktaufnahme während des Kommissions-zeitraum selbst verantwortlich. Sollte eine Vertragsbestimmung nichtig, unwirksam oder lückenhaft sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt. Mit deiner Unterschrift wird der Kommissionsvertrag mit seinen Geschäfts-bedingungen anerkannt.